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Kai Hagedorn

Geprüfter und anerkannter Sachverständiger
für Orthopädie- und Rehatechnik

Orthopädie-
technikermeister


Am Leschbach 4
91094 Langensendelbach

Telefon: (0172) 950 89 21

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Mitglied der DESAG
(Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH)

Berufen durch
den BSG e.V.

(Berufsfachverband f.d. Sachverständigen- u. Gutachterwesen)

 

Logo der DESAG

 

Logo des BSG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kai Hagedorn

Geprüfter und anerkannter Sachverständiger
für Orthopädie- und Rehatechnik

Orthopädie-
technikermeister


Am Leschbach 4
91094 Langensendelbach

Telefon: (0172) 950 89 21

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Impressum/Datenschutz

Die Gesundheitsreform* erschwet durch massive Einsparungen eine adäquate Versorgung nach 
neuesten Erkenntnissen der Technik und Medizin

Davon betroffen sind vor allem Patienten,
aber auch Krankenkassen, Ärzte und Sanitätshäuser.

Die Folge ist ein sichtbarer Qualitätsverlust in der Versorgung von kranken Menschen

 

Ist eine Hilfsmittelversorgung nicht in der Lage, eine bestehende Behinderung auszugleichen, muss festgestellt werden, warum diese Versorgungslösung angewendet wurde.

Eine Beratung oder ein Gutachten kann den tatsächlichen Sachverhalt oder die Fehlerursachen unparteiisch feststellen und dokumentieren.


* sowie auch das Wettbewerbsstärkungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-WSG)

 

Tätigkeitsbereiche als Sachverständiger

Beratung

Die Beratung liefert dem Kunden eine schnelle und umfassende Aussage zur durchgeführten Hilfsmittelversorgung. Der Kunde erhält einen Abschlussbericht in Schriftform, der ihm gegenüber seinem Leistungserbringer als Argumentationshilfe dient.

Privatgutachten

Das Gutachten klärt den Sachstand unparteiisch und neutral und liefert ein objektives Bild der aktuellen Situation und ihrer möglichen Auswirkungen. Das Gutachten dient als Beweisführung im Streitfall und kann von einem Rechtsorgan als Rechtsmittel verwendert werden.

Gerichtsgutachten

Nach Aufforderung eines Gerichtes wird ein neutrales und unparteiisches Gutachten erstellt. Es dient im Prozess als Beweismittel der Streitsache und ist gerichtlich anerkannt. Die Fragestellung gibt das Gericht vor.

Mediation

Die Mediation bezeichnet den außergerichtlichen Weg der Konfliktregelung in Streitfällen. Der Mediator liefert als neutraler Dritter eine objektive Begutachtung des Sachverhalts und erarbeitet im Beisein des Klägers und Beklagten einen Lösungsweg, der für beide Parteien bindend ist.

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